Das Fahrabzeichen FA 5
Für alle Fahrabzeichen- Prüfungen ist das Achenbach-System verbindlich!
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Verein, der der FN angeschlossen ist
- Besitz des "Basispasses Pferdekunde (kann während des Lehrganges erworben werden)
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- Eignung zur selbständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV ist.
Anforderungen:
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind Es werden folgende Anforderungen gestellt:.
1. Teilprüfung Praktisches Fahren:
- Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- / Zweispänners.
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei einem Ein- / Zweispänner.
- Fahren und Beherrschen eines Ein- / Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenhaltung geradeaus, in Wendungen, auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gem. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
- Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden
2. Stationsprüfungen:
Station 1
- Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen,
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes, gemäß der Anforderungen der Klasse E
Station 2
- Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Haftung / Versicherung, Grundzüge der LPO
Station 3
- Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
Station 4
- Bodenarbeit, Rückwärtstreten lassen,
- Dreiecksvorführung oder Führen analog GHP / Verfassungsprüfung,
- Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen und Mithilfe beim Verladen.
Kosten
- 500,- € zuzüglich Prüfungsgebühren
Lehrgangsbeginn: am 10.04.2015 um 17:00 am Balthasarhof
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