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Das Fahrabzeichen FA 5

Für alle Fahrabzeichen- Prüfungen ist das Achenbach-System verbindlich!


Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Verein, der der FN angeschlossen ist
  • Besitz des "Basispasses Pferdekunde (kann während des Lehrganges erworben werden)
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Eignung zur selbständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Abs. 1 STVZO, Fahrer unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des DFA IV ist.

Anforderungen:

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind Es werden folgende Anforderungen gestellt:.

1. Teilprüfung Praktisches Fahren:

  • Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- / Zweispänners.
  • Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei einem Ein- / Zweispänner.
  • Fahren und Beherrschen eines Ein- / Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenhaltung geradeaus, in Wendungen, auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gem. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
  • Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden

2. Stationsprüfungen:

Station 1
  • Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen,
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes, gemäß der Anforderungen der Klasse E
Station 2
  • Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Haftung / Versicherung, Grundzüge der LPO
Station 3
  • Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
Station 4
  • Bodenarbeit, Rückwärtstreten lassen,
  • Dreiecksvorführung oder Führen analog GHP / Verfassungsprüfung,
  • Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen und Mithilfe beim Verladen.

Kosten

  • 500,- € zuzüglich Prüfungsgebühren
Lehrgangsbeginn: am 10.04.2015 um 17:00 am Balthasarhof

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       © 2015 by Jörg Burghardt •  fahrteam-burghardt